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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Coaching und Seminare

Frank Kuehn Seminare
Breisgauer Strasse 35
14129 Berlin
0049-172-9990700 f.kuehn@frank-kuehn-seminare.de Steuernummer:25/404/00226

1. Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 12 Teilnehmern besucht werden, es sei denn in der konkreten Seminarbeschreibung gibt es eine andere Angabe. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2  Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Teilnahme an dem Seminar zu dem die Anmeldung erfolgte

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3  Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 EUR für gegenstandslos erklärt werden.

3.4  Bei einer Gruppenanmeldung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5  Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände auf Nachfrage nachweisen kann. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7  Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

3.8  Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso besteht bei Kursausfall oder Terminverschiebung aus einem oder mehreren dieser Gründe kein Anspruch auf Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. Frank Kuehn Seminare wird sich bemühen zeitnah einen Ersatztermin anzubieten. Zu diesem wird den Teilnehmern einer durch Frank Kuehn Seminare abgesagten Veranstaltung freiwillig und ohne Rechtsanspruch eine ermäßigte Teilnehmergebühr zur teilweisen Reduzierung der Ausfallkosten angeboten.Die gezahlte Teilnehmergebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle bzw. dem im Anmeldeformular oder auf der Internetseite angegebenen Wert .Der Teilnehmer kann per

Überweisung
seiner Zahlungspflicht nachkommen. Besondere Zahlungsbedingungen:

4.3  Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens aber bei Seminarbeginn ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von Empfohlen: 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.Sofern die Zahlung nicht bis Seminarbeginn nachweislich erfolgt ist, kann dem Teilnehmer die Teilnahme verweigert werden. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche irgendwelcher Art an Frank Kuehn Seminare.

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5  Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inclusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung auch nur teilweiser Kosten oder Seminargebühren.

6.2  Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3  Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.4  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5  Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung auch nur teilweiser Kosten oder Seminargebühren. Allerdings wird Frank Kuehn Seminare dem Teilnehmer im Rahmen der Möglichkeiten anbieten, die entgangene Seminarzeit an einem anderen Termin mit gleichem Seminarinhalt ohne erneute Zahlung der Teilnehmergebühr nachzuholen.

6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

  1. VerschwiegenheitspflichtDer Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
  2. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Sonstige Bestimmungen